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Jahresabschlusserstellung

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, in deren Satzung/Statut/Gesellschaftsvertrag als Unternehmensgegenstand

  • der Bau von Wohnungen im eigenen Namen
  • die Betreuung von Wohnungsbauten oder
  • die Errichtung von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und Eigentumswohnungen

bestimmt ist, haben ihren Jahresabschluss nach der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22.9.1970 in der Fassung vom 25.5.2009 aufzustellen. 

Mit uns erhalten Sie bei der Jahresabschlusserstellung:

  • einen Jahresabschluss entsprechend der Formblattverordnung für Wohnungs- und Immobilienunternehmen
  • ein aussagekräftiges Inventar
  • eine Bescheinigung über die Erstellung des Jahresabschlusses, die Sie ihren Kreditgebern vorlegen können,
  • den allgemeinen Teil des Lageberichts (Allgemeine Wirtschaftliche Lage), der auf die besondere Situation der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zugeschnitten ist.

Treten Sie mit uns in Kontakt - wir helfen Ihnen gerne weiter. 
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